01| TRANSPARENZ
Es folgt eine Zusammenfassung der wichtigsten Gesetzesbestimmungen und Verordnungen über die Transparenz zum Schutz der Kunden.
RECHTE DES KUNDEN
Der Kunde hat das Recht:
1. zu den wichtigsten Risken allgemeinen oder spezifischen Charakters in Zusammenhang mit dem Geschäft informiert zu werden;
2. über die Beschwerdeverfahren informiert zu werden;
3. ein Originalexemplar des abgeschlossenen Vertrags zu erhalten;
4. regelmäßig Kommunikationen über den Fortgang der Beziehungen, wenigstens einmal jährlich, mittels einer analytischen Kommunikation, die vollständig und klar Informationen über die Entwicklung der Beziehungen gibt, zu erhalten;
5. im Fall der einseitigen Änderung der Vorschriften, die an den Klauseln des spezifischen Vertrags vorgenommen wurden oder ökonomische im für den Kunden abwertenden Sinn, eine schriftliche Kommunikation in Art und Weise und in den vom geltenden Gesetz vorgesehenen Fristen zu erhalten;
6. den Vertrag im Fall von einseitigen, nicht verallgemeinerten Änderung der Vertragsbedingungen innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt der vorgenannten Mitteilung zu kündigen;
7. im Fall von verallgemeinerten vertraglichen Änderungen durch Anschlag in allen Filialen an einem der Öffentlichkeit gut sichtbaren Ort und mit dem deutlichen Hinweis auf die geltenden Rechtsvorschriften, herausgegeben von der Zentralbank der Republik San Marino, benachrichtigt zu werden. Die einseitigen, verallgemeinerten Änderungen müssen jedenfalls dem Kunden bei der nächstmöglichen Gelegenheit im Rahmen der regelmäßigen Mitteilungen, auch um ihm das Rücktrittsrecht mit den von der Aufsichtsbehörde vorgesehenen Modalitäten zu ermöglichen, individuell innerhalb von 60 Tagen mitgeteilt werden;
8. falls er das Rücktrittsrecht als Folge der einseitigen Änderungen ausübt, die Anwendung der zuvor ausgeübten Bedingungen am Sitz der Auflösung der Beziehung, zu erhalten;
9. auf eigene Kosten innerhalb einer angemessenen Friste und in jedem Fall nicht später als 90 Tage eine Kopie der Verträge und der Dokumentation über die einzelnen Geschäfte aus den vergangenen 10 Jahren zu erhalten; den gleichen Anspruch hat derjenigen, dem etwas geschieht und derjenige, der in die Verwaltung seiner Vermögen eintritt, gemäß den Bestimmungen des Artikels 36, Absatz 7, ital. Gesetz über das Unternehmen und über Bank-, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen;
10. diese Bekanntmachung zur Verfügung zu haben und eine Kopie anzufordern.
PFLICHTEN DER BANK
Die Bank:
1. hat die Pflicht, die Verträge in schriftlicher Form abzufassen, außer in gesetzlich festgelegten Fällen;
2. hat die Pflicht, den Kunden über einseitige vertragliche Änderungen zu informieren, um ihm das Rücktrittsrecht zu ermöglichen;
3. muss die Werbung und Werbeanzeigen erkennbar machen;
4. hat die Pflicht, aufgrund der Vertragsbedingungen, die ausdrücklichen Verweise auf die Modalitäten, die zu befolgen sind und auf die zu konsultierenden Dokumente, um eine vollständige und geeignete Information für eine angemessene Kenntnis des Produkts oder der beworbenen Bankdienstleistung zu erwerben, zu spezifizieren.
Informationen:
Für allgemeine Informationen zu den Produkten und Dienstleitungen kann sich der Kunde an jede Filiale wenden und diese Internetseite konsultieren.
RECHTE DES KUNDEN
Der Kunde hat das Recht:
1. zu den wichtigsten Risken allgemeinen oder spezifischen Charakters in Zusammenhang mit dem Geschäft informiert zu werden;
2. über die Beschwerdeverfahren informiert zu werden;
3. ein Originalexemplar des abgeschlossenen Vertrags zu erhalten;
4. regelmäßig Kommunikationen über den Fortgang der Beziehungen, wenigstens einmal jährlich, mittels einer analytischen Kommunikation, die vollständig und klar Informationen über die Entwicklung der Beziehungen gibt, zu erhalten;
5. im Fall der einseitigen Änderung der Vorschriften, die an den Klauseln des spezifischen Vertrags vorgenommen wurden oder ökonomische im für den Kunden abwertenden Sinn, eine schriftliche Kommunikation in Art und Weise und in den vom geltenden Gesetz vorgesehenen Fristen zu erhalten;
6. den Vertrag im Fall von einseitigen, nicht verallgemeinerten Änderung der Vertragsbedingungen innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt der vorgenannten Mitteilung zu kündigen;
7. im Fall von verallgemeinerten vertraglichen Änderungen durch Anschlag in allen Filialen an einem der Öffentlichkeit gut sichtbaren Ort und mit dem deutlichen Hinweis auf die geltenden Rechtsvorschriften, herausgegeben von der Zentralbank der Republik San Marino, benachrichtigt zu werden. Die einseitigen, verallgemeinerten Änderungen müssen jedenfalls dem Kunden bei der nächstmöglichen Gelegenheit im Rahmen der regelmäßigen Mitteilungen, auch um ihm das Rücktrittsrecht mit den von der Aufsichtsbehörde vorgesehenen Modalitäten zu ermöglichen, individuell innerhalb von 60 Tagen mitgeteilt werden;
8. falls er das Rücktrittsrecht als Folge der einseitigen Änderungen ausübt, die Anwendung der zuvor ausgeübten Bedingungen am Sitz der Auflösung der Beziehung, zu erhalten;
9. auf eigene Kosten innerhalb einer angemessenen Friste und in jedem Fall nicht später als 90 Tage eine Kopie der Verträge und der Dokumentation über die einzelnen Geschäfte aus den vergangenen 10 Jahren zu erhalten; den gleichen Anspruch hat derjenigen, dem etwas geschieht und derjenige, der in die Verwaltung seiner Vermögen eintritt, gemäß den Bestimmungen des Artikels 36, Absatz 7, ital. Gesetz über das Unternehmen und über Bank-, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen;
10. diese Bekanntmachung zur Verfügung zu haben und eine Kopie anzufordern.
PFLICHTEN DER BANK
Die Bank:
1. hat die Pflicht, die Verträge in schriftlicher Form abzufassen, außer in gesetzlich festgelegten Fällen;
2. hat die Pflicht, den Kunden über einseitige vertragliche Änderungen zu informieren, um ihm das Rücktrittsrecht zu ermöglichen;
3. muss die Werbung und Werbeanzeigen erkennbar machen;
4. hat die Pflicht, aufgrund der Vertragsbedingungen, die ausdrücklichen Verweise auf die Modalitäten, die zu befolgen sind und auf die zu konsultierenden Dokumente, um eine vollständige und geeignete Information für eine angemessene Kenntnis des Produkts oder der beworbenen Bankdienstleistung zu erwerben, zu spezifizieren.
Informationen:
Für allgemeine Informationen zu den Produkten und Dienstleitungen kann sich der Kunde an jede Filiale wenden und diese Internetseite konsultieren.